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Juli 2006
Kabinett beschließt Eckpunkte zur Unternehmensteuerreform
Zu den am 12.07.2006 vom Kabinett beschlossenen Eckpunkten zur Unternehmensteuerreform erklärt Bundesfinanzminister Peer Steinbrück:

„Die Unternehmensteuerreform wird die Attraktivität und Wettbewerbsfähigkeit des Standorts Deutschland erhöhen. Sie wird die Bedingungen für in Deutschland tätige Unternehmen verbessern und damit die Voraussetzungen für mehr Investitionen und Wachstum schaffen. Dies wird sich positiv auf die Schaffung neuer Arbeitsplätze auswirken. Die Unternehmensteuerreform wird auch dazu beitragen, dass Gewinne, die in Deutschland gemacht werden, wieder stärker als bisher auch hier versteuert werden. Wir wollen die Steuerbasis in Deutschland stärken.“

Einen wichtigen Schritt hierzu ist die Bundesregierung auch mit dem heute vom Kabinett beschlossenen Entwurf eines Gesetzes über steuerliche Begleitmaßnahmen zur Einführung der Europäischen Gesellschaft und zur Änderung weiterer steuerrechtlicher Vorschriften (SEStEG) gegangen.

Die Unternehmensteuerreform wird haushaltsverträglich ausgestaltet und soll auf mittlere Sicht einen Rahmen von 5 Mrd. Euro nicht überschreiten.

Im Einzelnen hat sich das Bundeskabinett auf folgende Eckpunkte für eine Reform verständigt:

1. Die bisherige Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer werden durch eine föderale und eine kommunale Unternehmenssteuer ersetzt. Beide Steuern bekommen darüber hinaus eine gemeinsame, einheitliche Bemessungsgrundlage.

2. Die nominale steuerliche Gesamtbelastung der Körperschaften wird von heute etwa 38,65 % auf knapp unter 30 % gesenkt. Neben den Körperschaften werden auch die der Einkommenssteuer unterliegenden Personenunternehmen von der Reform profitieren. Es wird geprüft, ob dies am besten durch eine Investitionsrücklage oder durch eine generelle Begünstigung des im Unternehmen einbehaltenen Gewinns geschehen kann.

3. Geprüft werden auch Maßnahmen gegen den Verlust von Steuersubstrat durch Fremdfinanzierung und zur Verstetigung der kommunalen Finanzen.

4. Es soll ferner eine Abgeltungssteuer auf Kapitalerträge eingeführt werden.

5. Bei der Erbschaftsteuer soll die Unternehmensnachfolge erleichtert werden, indem bei Fortführung des Unternehmens eine steuerliche Privilegierung gelten soll.

Der Bundesfinanzminister wird auf Basis dieser Eckpunkte die weiteren Arbeiten vorantreiben und dem Bundeskabinett bis zum Herbst darüber berichten. Die Unternehmensteuerreform soll am 1. Januar 2008 in Kraft treten. Die Änderungen bei der Erbschaftssteuer sollen am 1. Januar 2007 in Kraft treten.

Weitere Informationen und Hintergründe zur Unternehmenssteuerreform
 

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