Januar 2010 Dienstleistungsrichtlinie bringt neue Informationspflichten – |
Steuerberater, die eine eigene Internetpräsenz unterhalten, können die neuen Pflichtangaben dort machen. Dieses ist ihnen auch dringend empfohlen: Es besteht
die Gefahr, dass wie in der Vergangenheit bei Verstoß gegen gesetzliche Informationspflichten systematische Abmahnungen erfolgen, für einige Rechtsanwälte ein
nicht unerheblicher Nebenverdienst.
Die neuen Pflichtangaben ergänzen bestehende Informationspflichten, insbesondere die Impressumspflicht nach § 5
Telemediengesetz (TMG). Hinzu kommen sollen etwa ungefragte Angaben zur Berufshaftpflichtversicherung und verwendeten allgemeinen Geschäftsbedingungen. Auf
Anfrage sollen Steuerberater den Mandanten etwa Angaben zur Berechnung der Gebühren oder einen Kostenvoranschlag machen.
Die neuen EU-weit
geltenden Informationspflichten sollen dazu beitragen, das Vertrauen von Dienstleistungsempfängern in Dienstleister aus anderen EU-Ländern zu erhöhen und so zur
Verwirklichung des europäischen Binnenmarktes beitragen.
Eine Übersicht der Informationspflichten nach § 5 TMG und der
Dienstleistungs-Informationspflichten-Verordnung finden Sie in der Anlage. |