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Steuerberaterverband Sachsen e.V. - Steuerberater
Steuerberater Aktuelles
 
Februar 2007
BVerfG schafft Klarheit: Erbschaftsteuerrecht in seiner derzeitigen Ausgestaltung verfassungswidrig
„Der Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 7. November 2006 (BvL 10/02) hat keine Auswirkungen auf bereits ergangene Erbschaftssteuerbescheide“, so Jürgen Pinne, Präsident des Deutschen Steuerberaterverbands. Für die betroffenen Steuerpflichtigen besteht kein Handlungsbedarf, denn an dem bislang festgesetzten Steuerbetrag ändert sich nichts. Steuerpflichtige, die zukünftig Vermögenswerte übertragen wollen, müssen abwägen: Ist das bestehende Recht günstiger oder könnten die noch zu gestaltenden Erbschaftsteuerregelungen Vorteile bringen.

Im Einzelnen fordert das Bundesverfassungsgericht den Gesetzgeber auf, die Bewertung der übertragenen Vermögensgegenstände bis spätestens 2009 zu vereinheitlichen und generell am Verkehrswert auszurichten. Diese Maßgabe hat zur Folge, dass die zurzeit häufig anzuwendende standardisierte Wertermittlung zugunsten einer individuellen Berechnung aufgegeben wird. Dadurch droht eine weitere Verkomplizierung des Steuerrechts.

Gleichzeitig haben die Richter keine verfassungsrechtlichen Bedenken geäußert, wenn in einem zweiten Schritt Differenzierungen beim Erwerb bestimmter Vermögensgegenstände vorgenommen werden. Voraussetzung ist allerdings, dass ausreichende Gemeinwohlgründe für die Differenzierung vorliegen. Weiterhin müssen die Begünstigungen ausreichend zielgenau und normenklar ausgestaltet sein. Ob der vorliegende Entwurf zum Gesetz zur Erleichterung der Unternehmensnachfolge diesen Anforderungen entspricht, ist zweifelhaft. Die Unterscheidung in begünstigtes und nicht begünstigtes Vermögen sowie die Verknüpfung der Steuerstundung und des Steuererlasses mit einer zehnjährigen Fortführung des Betriebes in einem nach dem Gesamtbild der wirtschaftlichen Verhältnisse vergleichbaren Umfang sollte vor dem Hintergrund des aktuellen Beschlusses nochmals überdacht werden.
 

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