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Steuerberaterverband Sachsen e.V. - Steuerberater
Steuerberater Aktuelles
 
November 2004
Keine Befugniserweiterung für geprüfte Bilanzbuchhalter

Entsprechend der Forderung der Steuerberaterverbände hat sich der Finanzausschuss des Deutschen Bundestags in seiner Sitzung am 27. Oktober 2004 gegen die geplante Befugniserweiterung der geprüften Bilanzbuchhalter zur Erstellung von Umsatzsteuer-Voranmeldungen ausgesprochen.

Der Finanzausschuss des Deutschen Bundestags beschloss, die im Rahmen des EU-Richtlinien-Umsetzungsgesetzes geplanten Änderungen des Steuerberatungsgesetzes aus dem Gesetz herauszunehmen. Dies betrifft neben der vorgesehenen Befugniserweiterung der geprüften Bilanzbuchhalter auch die Einführung des Syndikussteuerberaters sowie Änderungen hinsichtlich der Kooperationsmöglichkeiten.

Mit dieser Entscheidung folgt der Finanzausschuss des Deutschen Bundestags der Ansicht des Bundesrates. Dieser hatte am 24. September 2004 unter Bezugnahme auf den Bericht der Bundesregierung aus dem Jahr 2002 unter anderem empfohlen, die geplante Regelung zur Befugniserweiterung der geprüften Bilanzbuchhalter zu streichen. In ihrem Bericht aus dem Jahr 2002 war die Bundesregierung zu dem Ergebnis gekommen, dass sie es „aus Gründen des Verbraucherschutzes, zur Wahrung eines fairen Wettbewerbs und zur Sicherung des Steueraufkommens nicht für möglich hält, die Befugnisse der geprüften Bilanzbuchhalter zu erweitern.“

Die aus dem EU-Richtlinien-Umsetzungsgesetz herausgenommenen Änderungen sollen nunmehr Gegenstand vertiefter Erörterungen zwischen Bund und Ländern unter Hinzuziehung externen Sachverstands sein und Eingang in ein eigenständiges Gesetzgebungsverfahren zur Änderung des Berufsrechts im Jahre 2005 finden. Der DStV hat sich bereits als Gesprächspartner für diese Erörterungen angeboten.
 

 

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