November 2004 Keine Befugniserweiterung für geprüfte Bilanzbuchhalter |
Entsprechend der Forderung der Steuerberaterverbände hat sich der
Finanzausschuss des Deutschen Bundestags in seiner Sitzung am 27. Oktober 2004
gegen die geplante Befugniserweiterung der geprüften Bilanzbuchhalter zur
Erstellung von Umsatzsteuer-Voranmeldungen ausgesprochen.
Der Finanzausschuss des Deutschen Bundestags beschloss, die im Rahmen des
EU-Richtlinien-Umsetzungsgesetzes geplanten Änderungen des
Steuerberatungsgesetzes aus dem Gesetz herauszunehmen. Dies betrifft neben der
vorgesehenen Befugniserweiterung der geprüften Bilanzbuchhalter auch die
Einführung des Syndikussteuerberaters sowie Änderungen hinsichtlich der
Kooperationsmöglichkeiten.
Mit dieser Entscheidung folgt der Finanzausschuss des Deutschen Bundestags der
Ansicht des Bundesrates. Dieser hatte am 24. September 2004 unter Bezugnahme auf
den Bericht der Bundesregierung aus dem Jahr 2002 unter anderem empfohlen, die
geplante Regelung zur Befugniserweiterung der geprüften Bilanzbuchhalter zu
streichen. In ihrem Bericht aus dem Jahr 2002 war die Bundesregierung zu dem
Ergebnis gekommen, dass sie es „aus Gründen des Verbraucherschutzes, zur Wahrung
eines fairen Wettbewerbs und zur Sicherung des Steueraufkommens nicht für
möglich hält, die Befugnisse der geprüften Bilanzbuchhalter zu erweitern.“
Die aus dem EU-Richtlinien-Umsetzungsgesetz herausgenommenen Änderungen sollen
nunmehr Gegenstand vertiefter Erörterungen zwischen Bund und Ländern unter
Hinzuziehung externen Sachverstands sein und Eingang in ein eigenständiges
Gesetzgebungsverfahren zur Änderung des Berufsrechts im Jahre 2005 finden. Der
DStV hat sich bereits als Gesprächspartner für diese Erörterungen angeboten.
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