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Januar 2006
Sozialversicherungsbeiträge

Zum 1.1.2006 trat eine Neuregelung im Sozialversicherungsrecht in Kraft, die Arbeitgeber verpflichtet, die Sozialversicherungsbeiträge für ihre Arbeitnehmer am drittletzten Bankarbeitstag des laufenden Monats zu entrichten, statt wie bisher am 15. des Folgemonats. Der DStV hatte mit seiner Eingabe R 05/05 vom 15.06.2005 im Gesetzgebungsverfahren die großen praktischen Schwierigkeiten der Neuregelung aufgezeigt und gefordert, den Unternehmen nicht noch eine weitere Bürokratielast aufzuerlegen.

Leider ohne Erfolg – das sich abzeichnende Loch in der Rentenkasse bewegte auch die damalige Oppositions- und heutige Regierungspartei dazu, dem Gesetzentwurf zuzustimmen. Prof. Neufang beleuchtet die Neuregelung kritisch.

Prof. Neufang: Das Schätzungsverfahren bei der Sozialversicherung – Eine verfassungswidrige Unmöglichkeit
 

 

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