Januar 2006 Sozialversicherungsbeiträge |
Zum 1.1.2006 trat eine Neuregelung im Sozialversicherungsrecht in Kraft, die
Arbeitgeber verpflichtet, die Sozialversicherungsbeiträge für ihre Arbeitnehmer
am drittletzten Bankarbeitstag des laufenden Monats zu entrichten, statt wie
bisher am 15. des Folgemonats. Der DStV hatte mit seiner
Eingabe R 05/05 vom 15.06.2005 im Gesetzgebungsverfahren die großen
praktischen Schwierigkeiten der Neuregelung aufgezeigt und gefordert, den
Unternehmen nicht noch eine weitere Bürokratielast aufzuerlegen.
Leider ohne Erfolg – das sich abzeichnende Loch in der Rentenkasse bewegte auch
die damalige Oppositions- und heutige Regierungspartei dazu, dem Gesetzentwurf
zuzustimmen. Prof. Neufang beleuchtet die Neuregelung kritisch.
Prof. Neufang: Das Schätzungsverfahren bei der Sozialversicherung – Eine
verfassungswidrige Unmöglichkeit
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