Dezember 2005 Sonderausgabenabzug von Steuerberatungskosten |
Trotz erheblicher Proteste des DStV hat der Bundestag am 15.12.2005 die Streichung des § 10 Abs. 1 Nr. 6 EStG beschlossen. Die Regierungskoalition verschloss sich damit den Argumenten, die unter der Federführung des DStV mit 6 weiteren Verbänden noch einmal an die Finanzpolitiker herangetragen worden waren (siehe "Gemeinsame Eingabe zu Steuerberatungskosten"). Die Verabschiedung des Gesetzes erfolgte aus rein fiskalischen Gründen, denn private Steuerberatungskosten sind - entgegen der Gesetzesbegründung - weder ein Ausnahmetatbestand noch führt die Abschaffung der Abzugsfähigkeit zu einer Rechtsvereinfachung. Der DStV wird sich für die Wiedereinführung des Sonderausgabenabzugs für Steuerberatungskosten einsetzen.
Anläßlich der entscheidenden Sitzung im Finanzausschuss am 14.12.2005 haben verschiedene Verbände (Finanzrichter, Steuerzahler, Finanzbeamte und Lohnsteuerhilfevereine) unter Federführung des DStV den Erhalt des § 10 Abs. 1 Nr. 6 EStG gefordert. Die Verbände riefen dazu auf, den Sonderausgabenabzug für Steuerberatungskosten nicht aus rein fiskalischen Motiven zu streichen.
Eingabe des DStV
(PDF)
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