Oktober 2007 Bundestag beschließt Rechtsdienstleistungsgesetz – Neue Chancen für Steuerberater |
Der Bundestag hat am 11. Oktober 2007 mit dem Rechtsdienstleistungsgesetz das Recht der außergerichtlichen Rechtsberatung modernisiert. Dabei wurde der Grundsatz, dass Rechtsberatung nur durch Anwälte erfolgen darf, beibehalten, jedoch in einigen Punkten gelockert.
So dürfen künftig auch Nichtanwälte rechtsberatende Tätigkeiten ausüben, sofern diese als Nebenleistung zur nicht-rechtsberatenden Hauptleistung anzusehen sind. Hierbei ist zu berücksichtigen, inwieweit bereits die Haupttätigkeit juristische Kenntnisse erfordert. Die steuerberatende Tätigkeit setzt, wie schon die Steuerberaterprüfung zeigt, vertiefte Rechtskenntnisse im Steuer- und Wirtschaftsrecht voraus. Auch viele der vereinbaren Tätigkeiten der Steuerberater verlangen Kompetenz in Rechtfragen. Wo eine rechtliche Beratung das Angebot lediglich abrundet, können Steuerberater künftig leichter Beratungsleistungen aus einer Hand anbieten.
Das neue Gesetz tritt voraussichtlich zum 1. Juli 2008 in Kraft. |