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Steuerberaterverband Sachsen e.V. - Steuerberater
Steuerberater Aktuelles
 
März 2005
BGH-Entscheidung: Testamentsvollstreckung durch Steuerberater ist zulässig

Mit seinem Urteil vom 11. November 2004 (Az.: I ZR 182/02), welches am 14. Februar 2005 veröffentlicht wurde, hat der Bundesgerichtshof das Monopol der Rechtsanwälte im Bereich der Testamentsvollstreckung gekippt. Die in Literatur und Rechtsprechung umstrittene Frage, ob Testamentsvollstreckung durch Steuerberater zulässig ist, hat der Bundesgerichtshof nunmehr eindeutig zu Gunsten der Steuerberater bejaht. Er folgt damit der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, welches wirtschaftsberatende Tätigkeiten nicht als dem Rechtsberatungsgesetz unterfallend charakterisiert hat.

Der Bundesgerichtshof stellt in seinem Urteil fest, dass der Schwerpunkt der Tätigkeit eines Testamentsvollstreckers auf rechtlichem Gebiet liegen kann, dies aber nicht muss. Ein Testamentsvollstrecker „kann in wesentlichem Umfang auch nur einer wirtschaftlichen Tätigkeit nachgehen, wenn er den Nachlass in Besitz nimmt, die zum Nachlass gehörenden Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten bewertet und Verbindlichkeiten erfüllt sowie Nachlassgegenstände veräußert“.

Bei der Abwägung der öffentlichen Belange des Rechtsberatungsgesetzes – die Qualität der Dienstleistung in rechtlicher Hinsicht zu sichern oder die Funktionsfähigkeit der Rechtspflege zu erhalten – gegenüber der Freiheit derjenigen, die das Amt des Testamentsvollstreckers ausüben, kommt der Bundesgerichtshof zu dem Ergebnis, dass ein Verbot der Testamentsvollstreckung unter dem Gesichtspunkt der Verhältnismäßigkeit nicht gerechtfertigt ist.

Des Weiteren führt der Bundesgerichtshof aus, dass der Erblasser die Auswahl des Testamentsvollstreckers häufig nicht im Hinblick auf dessen rechtliche Kenntnisse vornimmt, sondern aufgrund eines besonderen Vertrauensverhältnisses zum diesem oder aufgrund der wirtschaftlichen Kenntnisse und Fähigkeiten des Testamentsvollstreckers. Bei Bedarf kann und muss der Testamentsvollstrecker jedoch seinerseits Rechtsrat einholen.

Das Urteil des Bundesgerichtshofes entspricht der bereits mehrfach erhobenen Forderung des DStV, die Testamentsvollstreckung durch Steuerberater im Rahmen der Novellierung des Rechtsberatungsgesetzes für zulässig zu erklären (vgl. Eingaben R 11/03 vom 16.10.2003 und R 15/04 vom 22.10.2004). Dies sieht der Diskussionsentwurf eines Rechtsdienstleistungsgesetzes vom 6. September 2004 auch vor, was nach der jetzt veröffentlichten Entscheidung des Bundesgerichtshofs nur noch eine Kodifizierung der bereits bestehenden Rechtslage darstellt.
 

 

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