März 2005 BGH-Entscheidung: Testamentsvollstreckung durch Steuerberater ist zulässig |
Mit seinem Urteil vom 11. November 2004 (Az.:
I ZR 182/02), welches am 14. Februar 2005 veröffentlicht wurde, hat der
Bundesgerichtshof das Monopol der Rechtsanwälte im Bereich der
Testamentsvollstreckung gekippt. Die in Literatur und Rechtsprechung umstrittene
Frage, ob Testamentsvollstreckung durch Steuerberater zulässig ist, hat der
Bundesgerichtshof nunmehr eindeutig zu Gunsten der Steuerberater bejaht. Er
folgt damit der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, welches
wirtschaftsberatende Tätigkeiten nicht als dem Rechtsberatungsgesetz
unterfallend charakterisiert hat.
Der Bundesgerichtshof stellt in seinem Urteil fest, dass der Schwerpunkt der
Tätigkeit eines Testamentsvollstreckers auf rechtlichem Gebiet liegen kann, dies
aber nicht muss. Ein Testamentsvollstrecker „kann in wesentlichem Umfang auch
nur einer wirtschaftlichen Tätigkeit nachgehen, wenn er den Nachlass in Besitz
nimmt, die zum Nachlass gehörenden Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten
bewertet und Verbindlichkeiten erfüllt sowie Nachlassgegenstände veräußert“.
Bei der Abwägung der öffentlichen Belange des Rechtsberatungsgesetzes – die
Qualität der Dienstleistung in rechtlicher Hinsicht zu sichern oder die
Funktionsfähigkeit der Rechtspflege zu erhalten – gegenüber der Freiheit
derjenigen, die das Amt des Testamentsvollstreckers ausüben, kommt der
Bundesgerichtshof zu dem Ergebnis, dass ein Verbot der Testamentsvollstreckung
unter dem Gesichtspunkt der Verhältnismäßigkeit nicht gerechtfertigt ist.
Des Weiteren führt der Bundesgerichtshof aus, dass der Erblasser die Auswahl des
Testamentsvollstreckers häufig nicht im Hinblick auf dessen rechtliche
Kenntnisse vornimmt, sondern aufgrund eines besonderen Vertrauensverhältnisses
zum diesem oder aufgrund der wirtschaftlichen Kenntnisse und Fähigkeiten des
Testamentsvollstreckers. Bei Bedarf kann und muss der Testamentsvollstrecker
jedoch seinerseits Rechtsrat einholen.
Das Urteil des Bundesgerichtshofes entspricht der bereits mehrfach erhobenen
Forderung des DStV, die Testamentsvollstreckung durch Steuerberater im Rahmen
der Novellierung des Rechtsberatungsgesetzes für zulässig zu erklären (vgl.
Eingaben R 11/03 vom 16.10.2003
und R 15/04 vom 22.10.2004).
Dies sieht der Diskussionsentwurf eines Rechtsdienstleistungsgesetzes vom 6.
September 2004 auch vor, was nach der jetzt veröffentlichten Entscheidung des
Bundesgerichtshofs nur noch eine Kodifizierung der bereits bestehenden
Rechtslage darstellt.
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