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Unser Verband |
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Warum Mitglied? |
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Alle Steuerberater müssen per Gesetz der Kammer angehören
(Pflichtmitgliedschaft).
Die Aufgaben der Kammern sind in § 76 StBerG per Gesetz abschließend
festgelegt. Es geht im wesentlichen um die Berufsaufsicht, Vermittlung
bei Streitigkeiten, Prüfungs- und Zulassungsfragen etc.. Aufgrund der
öffentlich-rechtlichen Struktur ist die Kammer im wesentlichen mit
hoheitlichen Aufgaben befasst.
Der Steuerberaterverband Sachsen ist Mitglied des Deutschen
Steuerberaterverbandes, dem fast 50 % der Steuerberater und
Steuerberaterinnen in Deutschland angehören. Der Deutsche
Steuerberaterverband und auch seine Landesverbände verstehen sich in
erster Linie als Interessenvertretung der Berufsangehörigen. Aufgrund
ihrer öffentlich-rechtlichen Struktur sind die Kammern gegenüber dem
Gesetzgeber und der Finanzverwaltung zu einem gewissen Wohlverhalten
verpflichtet. Verbände sind privatrechtliche Organisationen, die
niemandem gegenüber - außer ihren Mitgliedern selbst -verantwortlich sind.
Insofern kann hier eine wirkungsvolle und unabhängige
Interessenvertretung betrieben werden.
Es empfiehlt sich deshalb für jeden Berufsangehörigen, insbesondere für
Praxisinhaber, Mitglied im Steuerberaterverband Sachsen zu werden.
Darüber hinaus bietet die Mitgliedschaft viele Vorteile, die im
Leistungskatalog aufgelistet sind.
Ein besonderer Vorteil der Verbandsmitgliedschaft liegt in der
kostengünstigen Teilnahme des praxisnahen und umfassenden
Fortbildungsangebots des SIS Steuerberaterinstituts Sachsen, einer
Einrichtung des Verbandes.
Sollten Sie Interesse an einer Mitgliedschaft
im Steuerberaterverband Sachsen haben, so können Sie
hier das Beitrittsformular
herunterladen. |