|
Steuerberater gehören der Gruppe den wirtschaftsnahen,
beratenden Berufe an. Zu dieser Gruppe gehören Steuerberater,
Wirtschaftsprüfer, vereidigte Buchprüfer und entsprechend qualifizierte
Rechtsanwälte.
Der steuerliche Berater ist aber nicht nur im engeren
Sinne des Wortes tätig, d.h. als Verantwortlicher für das Rechnungswesen
und die richtige Abgabe des Steuererklärungen; der steuerliche Berater
beherrscht ein sehr weites Tätigkeitsfeld: Der
Steuerberater ist ein Organ der Steuerrechtspflege und ist insoweit
Vertreter des Mandanten bei Außenprüfungen, in Strafrechtssachen und
Bußgeldverfahren.
Aufgrund seiner umfassenden Kenntnis des Rechnungslegungswesens und der
sich daraus ergebenden Kennzahlen des Unternehmens der Mandanten ist der
Steuerberater der berufene Sachverständige in betriebswirtschaftlichen
Fragen. Für mittelständische Betriebe ersetzt er die Stabsabteilungen
der Großbetriebe für das Rechnungs- und Steuerwesen sowie das
Controlling.
Ein ganz wesentliches Aufgabenfeld ist die Beratung und Betreuung von
Mandanten mit Kreditengagements. Im Rahmen des ab 2005 einzuführenden "Ratings"
wird dieses Tätigkeitsgebiet eine immer wichtigere Rolle spielen.
Der steuerberatende Beruf ist ein Freier Beruf, der in
der Regel höherwertige Dienstleistungen, die von einem besonderen
Vertrauensverhältnis zum Mandanten geprägt sind, erbringt. Der
Steuerberater übt seine Tätigkeit eigenverantwortlich aus. Diese
Grundlage der Berufsausübung unterscheidet die Angehörigen der Freien
Berufe von Gewerbetreibenden. Der Wettbewerb unter den Freien Berufen
erfolgt über die Leistung und nicht den Preis. Steuerberater sind an
eine gesetzliche Gebührenordnung - die Steuerberatergebührenverordnung -
gebunden. Damit ist die vom Steuerberater erbrachte Leistung für die
Mandanten absolut transparent: der gebührenrechtliche Tatbestand ist
anhand der gesetzlichen Vorschriften nachzuvollziehen.
Darüber hinaus besteht für alle Steuerberater eine
Berufs-Haftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme in Höhe
von 250.000,00 EURO, so dass der Mandant im Falle einer fehlerhaften
Beratung vor Vermögensschäden geschützt ist. Dies unterscheidet den
Steuerberater von vielen Berufen, wie z. B. Unternehmensberatern,
Buchhaltern, Kontierern etc., die zwar ihre Leistung oft preiswert
anbieten, vor deren Fehlberatung mit folgenden Vermögensschäden der
Kunde jedoch nicht geschützt ist. |